Die verbindliche Bauleitplanung stellt ein wichtiges Planungsinstrument dar und soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten. Die Bauleitplanung umfasst das Aufstellen und die Änderungen von Flächennutzungsplänen (F-Pläne), als auch der Bebauungspläne (B-Pläne), insbesondere für die Entwicklung von Gewerbe-, Einzelhandels-, Wohn-, Gemeinschafts- und Grünflächen.
Wir erstellen außerdem vorhabenbezogene B-Pläne gem. § 12 BauGB und B-Pläne der Innenentwicklung gem. § 13 BauGB. Der Bereich Bauleitplanung umfasst zudem die Aufstellung von Satzungen zu Vorhaben im Innen- und Außenbereich gem. § 34 und § 35 BauGB. Im Hinblick auf eine sparsame Flächennutzung ist die Nachverdichtung vorhandener baulicher Strukturen der Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich vorzuziehen.
Wir bieten Ihnen den kompletten Verfahrensablauf vom Vorentwurf bis zum Satzungsbeschluss, inklusive Erarbeitung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung bzw. des Umweltberichtes sowie der Durchführung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung mit Abwägung der eingehenden Stellungnahmen.