Die verbindliche Bauleitplanung stellt ein wichtiges, formelles Planungsinstrument dar und soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten. Die Bauleitplanung umfasst das Aufstellen sowie die Änderung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen. Dies umfasst u.a. die Entwicklung von Flächen für Wohnen, Gewerbe, Daseinsvorsorge sowie Freiraum und Grünlandschaft.
Im Zuge der Erstellung von Bebauungsplänen erarbeiten wir auch die erforderliche Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und den Umweltbericht. Weiterhin erarbeiten wir auch vorhabenbezogene Bebauungspläne gem. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) und Bebauungspläne der Innenentwicklung gem. § 13 BauGB.
Wir bieten Ihnen den kompletten Verfahrensablauf vom Vorentwurf bis zum Satzungsbeschluss, inklusive Durchführung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung mit Abwägung der eingehenden Stellungnahmen.